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Die INTERESSENGEMEINSCHAFT MODELLSEGELFLUG  existiert seit etwa 1983. 1987 erfolgte der Eintrag ins Vereinsregister.  Z.Zt. haben wir 24 Mitglieder.  

Ziel und Zweck des Vereines ist das Fliegen mit Modellsegelflugzeugen  unter Ausnutzung thermischer Aufwinde. Wir veranstalten keine Wettbewerbe, keine Ausstellungen usw. Um unser Hobby zu sichern, haben wir einige Wiesengrundstücke langfristig angepachtet. 1988 wurde uns vom Regierungspräsidenten in Münster die Aufstiegserlaubnis für Modellsegelflugzeuge bis 20 kg Gewicht erteilt. Dieser Prozess war langwierig, da in etwa 180 m Entfernung ein Naturschutzgebiet begann.
In der folgenden Zeit war unser Flugbetrieb immer wieder durch andere Nutzungsansprüche gefährdet. Kurz nach Gründung unseres Vereines sollte hier ein Golfplatz entstehen, einige Zeit später wurde schon für die Erstellung von Windkraftwerken vermessen. Auch die Errichtung eines Großflugplatzes war in Planung. Dann kam 2004 die Erweiterung des o.g. Naturschutzgebietes zu unseren Ungunsten.  Insider wissen, dass der Modellflugbetrieb im NSG nicht unproblematisch ist. D
as Fluggelände ist ein naturbelassenesWiesengrund-stück und wird auf einer Länge von etwa 70 m und einer Breite von etwa 30m für die für Segelflug erforderlichen Bedürfnisse gemäht.

Gestartet wurde in der Anfangszeit mit Schlauchgummis unterschiedlicher Zugkraft. Später kamen dann zwei starke Elektrowin- den hinzu. Damit wurden Segler bis 9 m Spannweite auf Höhe gebracht.
  Nach der Erweiterung des NSG war leider das Ausle- gen des Windenseiles nicht mehr möglich, so dass wir auf diese Startart verzichten mußten. Dadurch haben sich E-Motore in der Rumpfspitze als Starthilfe durchgesetzt. Vereinzelt wird aber auch noch mit dem Gummiseil gestartet. Die max. Spannweite der Segler hat sich so bei 6 m eingependelt.

Modellflugzeuge werden durch das Luftfahrt - Bundesamt als Luftfahrzeuge eingestuft. Der Flugbetrieb unterliegt somit einer bin- denden Regelung.  Des weiteren besteht eine Haftpflicht - Versicherungs Pflicht speziell für Modellflugzeuge.

 

Der Flugbetrieb mit Modell-Segelflugzeugen bis 25 kg Abfluggewicht wurde 2015 erneut genehmigt von der Bezirksregierung in Münster sowie der Unteren Landschaftsbehörde in Siegen.
 
  Nicht betrieben werden dürfen Modelle mit Verbrennermotoren, Modelle, welche für ihren Flug ständig oder überwiegend elektrischen Antrieb benötigen, Hotliner mit schnellem Wechsel der Flughöhen, Hubschrauber, Copter, Drohnen sowie alle Fluggeräte ohne charakteristische Eigenschaften von Segelflugmodellen